Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Wirbelwelt by Daniel Paul
Praxisinhaber: Daniel Paul Adresse: Fabrikstraße 4, 8530 Deutschlandsberg Kontakt: +43 681 812 696 51 | info@wirbelwelt.at | www.wirbelwelt.at § 1 Geltungsbereich & Vertragsabschluss Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Behandlungen, Therapien, Beratungen und sonstigen Dienstleistungen der Praxis Wirbelwelt by Daniel Paul (nachfolgend „Praxis“ genannt). Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald ein Behandlungstermin (persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder online) vereinbart und von der Praxis bestätigt wurde. Mit der Terminbuchung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennt der Patient/die Patientin (nachfolgend „Patient“) diese AGB an. § 2 Tätigkeitsfeld & Abgrenzung zur ärztlichen Behandlung Das Leistungsangebot umfasst Tätigkeiten im Bereich Heilmassage und Osteopathie sowie sanfte, nicht-manipulative Mobilisationstechniken, myofasziale Schmerztherapie, Stoßwellentherapie und Schröpfmassage. Die Behandlungen dienen der Verbesserung der Beweglichkeit von Gelenken und der Unterstützung der funktionellen Regulation des Bewegungsapparates. Keine ärztliche Diagnose: In der Praxis werden keine ärztlichen Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben. Es werden ausschließlich funktionelle Befundungen und Annahmen auf Basis von Symptomen und körperlichen Untersuchungen getroffen. Die Behandlungen ersetzen keinen Arztbesuch. Bei akuten, unklaren oder schwerwiegenden Beschwerden wird dem Patienten ausdrücklich geraten, vorab eine ärztliche Abklärung durchführen zu lassen. § 3 Honorar, Zahlungsbedingungen & Kostenrückerstattung (ÖGK, SVS, BVAeb, Zusatzversicherungen) Wahleinrichtung / Privatpraxis: Die Praxis wird als Privat- bzw. Wahltherapeutenpraxis geführt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Praxis und dem Patienten. Zahlungsmodalitäten: Die Honorare richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Praxis. Das Honorar ist nach der Behandlung bzw. nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig (Barzahlung, Bankomatkarte oder Überweisung nach Erhalt der Honorarnote). Bei Zahlungsverzug behält sich die Praxis vor, Mahngebühren einzufordern. Kostenrückerstattung bei Heilmassage (ÖGK, SVS, BVAeb): Bei Vorliegen einer vor Behandlungsbeginn ausgestellten ärztlichen Verordnung (vom Haus- oder Facharzt) für Heilmassage besteht bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAeb) Anspruch auf eine teilweise Kostenrückerstattung gemäß den jeweiligen Tarifen des Versicherungsträgers. Der Patient ist selbst dafür verantwortlich, die Verordnung gegebenenfalls vor Behandlungsbeginn chefärztlich bei seiner Krankenkasse bewilligen zu lassen (sofern vom jeweiligen Träger vorgeschrieben). Kostenrückerstattung bei Osteopathie & Zusatzversicherungen: Osteopathische Behandlungen, präventive Anwendungen und teilweise Stoßwellentherapien werden von gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall nicht oder nur unter spezifischen Bedingungen bezuschusst. Private Krankenzusatzversicherungen oder Unfallversicherungen übernehmen – je nach individuellem Tarif – oft einen Großteil oder die Gesamtheit der verbleibenden Behandlungskosten. Eigenverantwortung: Die Einreichung der Honorarnote sowie der bewilligten Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse oder Versicherung obliegt ausschließlich dem Patienten. Eine Garantie für die tatsächliche Höhe oder Zusage einer Kostenrückerstattung durch Dritte kann von der Praxis nicht übernommen werden. § 4 Terminvereinbarung, Absageregelung & Neupatientenregelung Verbindlichkeit: Vereinbarte Behandlungstermine sind exklusiv für den Patienten reserviert und verbindlich. Absageregelung: Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden (telefonisch, per SMS, WhatsApp oder E-Mail). Ausfallgebühr: Bei Nichterscheinen oder einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin kann eine Ausfallgebühr von mindestens 35 € in Rechnung gestellt werden. Diese Ausfallgebühr ist als pauschalierter Schadenersatz für den Leerlauf zu verstehen und kann nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen zur Erstattung eingereicht werden. Verspätungen: Bei verspätetem Eintreffen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend, um nachfolgende Termine einzuhalten. Der volle Tarif bleibt geschuldet. Neupatientenregelung: Liegt zwischen zwei Behandlungen ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten, gilt die Patientin / der Patient organisatorisch als Neupatient. In diesem Fall ist eine erneute ausführliche Anamnese und Untersuchung erforderlich, für die der jeweils aktuelle Neupatiententarif verrechnet wird. § 5 Aufklärung, Behandlungsreaktionen & Risiken Vorübergehende Behandlungsreaktionen: Wie bei jeder manuellen Gewebe- oder Gelenksbehandlung können im Rahmen der körperlichen Anpassungsreaktion vorübergehende Symptome auftreten. Dazu zählen: Muskelkaterähnliche Schmerzen (Dauer ca. 1 bis 4 Tage) Müdigkeit, Kopfschmerzen oder ein vorübergehendes Instabilitätsgefühl Kurzzeitige Erstverschlimmerung oder Ausstrahlung der Schmerzen Spezifische Anwendungen (Schröpfen & Stoßwelle): Beim Schröpfen können bedingt durch das erzeugte Vakuum Hautrötungen, leichte Schwellungen, Hämatome (Blutergüsse) und in seltenen Fällen Blasenbildung auftreten. Diese klingen gewöhnlich innerhalb von 7 bis 14 Tagen ab. Bei der Stoßwellentherapie kann es temporär zu lokalen Druckempfindlichkeiten oder Rötungen kommen. Im Nackenbereich ist ein temporärer Tinnitus (Pfeifen im Ohr) möglich. Sehr seltene Risiken: Bei vorgeschädigten Strukturen (z. B. Bandscheiben) kann es in sehr seltenen Fällen zu Reizungen von Nervenstrukturen kommen. Behandlungen werden daher erst nach sorgfältiger Befundung und Ausschluss bekannter Kontraindikationen durchgeführt.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Patienten, Verhaltensregeln & Haftungsausschluss Wahrheitsgemäße Angaben: Der Patient ist verpflichtet, im Anamnesebogen und im Vorgespräch alle gesundheitlichen Einschränkungen, Vorerkrankungen, Unfälle, Operationen, Kontraindikationen sowie die Einnahme von Medikamenten (insbesondere Blutverdünner, Schmerzmittel, Cortison etc.) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Einhaltung von Nachsorgehinweisen (48-Stunden-Belastungssperre): Der Patient verpflichtet sich, den Anweisungen und Verhaltensregeln des Therapeuten nach der Behandlung Folge zu leisten. Nach einer osteopathischen Behandlung gilt für 48 Stunden ein striktes Verbot von Krafttraining, schwerem Heben und starker körperlicher Beanspruchung (z. B. Umzüge / Siedeln). Begründung: Durch die gezielte Lösung von Blockaden und die Mobilisation wird der Bewegungsapparat neu ausgerichtet. Die behandelten Gelenke und Gewebestrukturen weisen vorübergehend eine erhöhte Instabilität auf und benötigen Zeit zur Stabilisierung. Erlaubte Aktivitäten: Leichter Ausdauersport (z. B. Spazierengehen, zügiges Gehen, leichtes Ergometertraining) in moderater Intensität ist gestattet und unterstützt die Anpassung des Gewebes. Behandlung ohne ärztliche Befunde: Für eine optimale Einschätzung sind medizinische Unterlagen (Röntgen, MRT/CT, Befunde) wertvoll. Entscheidet sich der Patient nach eigenem Entschluss dazu, die Behandlung ohne vorherige weiterführende ärztliche Diagnostik oder trotz fehlender Befunde durchführen zu lassen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Haftungseinschränkung: Für Schäden, Komplikationen oder Schmerzverstärkungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Patientenangaben sowie durch die Nichteinhaltung der therapeutischen Verhaltens- und Nachsorgehinweise entstehen, wird jegliche Haftung der Praxis ausgeschlossen.
§ 7 Minderjährige Patienten Behandlungen von minderjährigen Personen (unter 18 Jahren) bedürfen der schriftlichen Einwilligung und Vertretung durch einen Erziehungsberechtigten. Der Anamnesebogen ist in diesem Fall vom Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. § 8 Gutscheine Gutscheine der Praxis Wirbelwelt sind ab Ausstellungsdatum im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen gültig. Eine Barablöse von Gutscheinwerten ist ausgeschlossen. § 9 Datenschutz & Schweigepflicht Alle im Rahmen der Behandlung erhobenen personenbezogenen und medizinischen Daten unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu administrativen und behandlungsbezogenen Zwecken. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder bei gesetzlicher Verpflichtung. § 10 Anwendbares Recht & Gerichtsstand Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in 8530 Deutschlandsberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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